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   BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15   

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https://dejure.org/2017,35941
BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15 (https://dejure.org/2017,35941)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 1 AZR 717/15 (https://dejure.org/2017,35941)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 (https://dejure.org/2017,35941)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Konzern- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Sozialplanansprüche nicht tarifgebundener Arbeitnehmer; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung der tariflichen ...

  • Betriebs-Berater

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • rewis.io

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Gebot der Rechtsquellenklarheit; Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen mit Konzern- und Gesamtbetriebsrat; Auslegung eines Sozialplans; Sozialplananspruch; Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfrist; Geltendmachung zur ...

  • rechtsportal.de

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Konzern- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen

  • datenbank.nwb.de

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - und die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarungen - und das Gebot der Rechtsquellenklarheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Ausschlussfristen - und die Geltendmachung des Anspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Ausschlussfristen - und die Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - Unternehmenszugehörigkeit und die Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gebot der Rechtsquellenklarheit - Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen mit Konzern- und Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - Sozialplananspruch - Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfrist - Geltendmachung zur Wahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 237
  • MDR 2018, 535
  • NZA 2018, 803
  • BB 2018, 1274
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Auch in einem solchen Fall ist eine Ausschlussfrist iSv. § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG tariflich vereinbart, soweit die Bezugnahme sich nicht bloß auf Ausschlussfristen oder einzelne tarifliche Regelungskomplexe beschränkt (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu III 1 der Gründe mwN, BAGE 109, 244) .

    Die "im Übrigen" erfolgte Bezugnahme führt deshalb nicht dazu, dass lediglich einzelne Teile des Tarifwerks im privaten Versicherungsgewerbe in Bezug genommen worden sind und deshalb davon auszugehen ist, dass die beiderseitigen Interessen durch die tarifvertraglichen Regelungen nicht mehr angemessen und ausgewogen berücksichtigt sind (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu III 1 der Gründe mwN, BAGE 109, 244) .

    Dazu zählen auch jene aus einer Betriebsvereinbarung, die für das Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend gilt (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu III 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 244) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Nur in diesem Fall unterbleibt eine sachlich nicht zu rechtfertigende Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die in Elternzeit nicht oder bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet haben, gegenüber Arbeitnehmern, die in der Elternzeit bei der Beklagten in Teilzeit tätig waren (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 23; vgl. EuGH 22. Oktober 2009 - C-116/08 - [Meerts] Rn. 56) .

    Die Zulassung der Teilerwerbstätigkeit in der gesetzlichen Elternzeit dient ausschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und will Eltern den grundgesetzlich geschützten Freiraum zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes einräumen und ihnen helfen, den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 25) .

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 316/08

    Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Dabei kann sich die für diesen Fall vorgesehene Durchschnittsberechnung sowohl zugunsten als auch zu Lasten der Arbeitnehmer auswirken (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 316/08 - Rn. 23, BAGE 132, 132) .
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Namentlich bleibt offen, ob und inwieweit sie sich auf Regelungen zur zwingenden oder zur freiwilligen Mitbestimmung verständigt haben, hinsichtlich derer unterschiedliche Ablösungs- und Verdrängungsregeln gelten (dazu BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Geldleistungen in Form von Abfindungen sollen die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch eine konkrete Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest mildern (BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 17, BAGE 153, 333) , nicht hingegen den gesetzlichen Kündigungsschutz kapitalisieren.
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Dies kann nur bei einer völligen Neuordnung der Rechtsbeziehungen durch die Arbeitsvertragsparteien geschehen (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 26 mwN) .
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Nur in diesem Fall unterbleibt eine sachlich nicht zu rechtfertigende Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die in Elternzeit nicht oder bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet haben, gegenüber Arbeitnehmern, die in der Elternzeit bei der Beklagten in Teilzeit tätig waren (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 23; vgl. EuGH 22. Oktober 2009 - C-116/08 - [Meerts] Rn. 56) .
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01

    Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Knüpfen die Betriebsparteien aber an feststehende Rechtsbegriffe an, ist davon auszugehen, dass ihnen deren Bedeutungsgehalt bekannt und von ihnen in diesem Sinne auch gewollt ist (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    Eine Bezifferung der Forderung ist entbehrlich, wenn sie dem Schuldner der Höhe nach bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (st. Rspr., etwa BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterliegen auch Betriebsvereinbarungen dem für normative Regelungen geltenden Gebot der Rechtsquellenklarheit (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17 ff., BAGE 126, 251) .
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13

    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

  • LAG München, 13.10.2015 - 6 Sa 577/14

    Sozialplanabfindung; Teilzeitarbeit während der Elternzeit

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Eine Bezifferung der Forderung ist entbehrlich, wenn sie dem Schuldner der Höhe nach bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 36) .
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Unschädlich sind hingegen vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind und deshalb keine verdrängende Wirkung entfalten (dazu BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 31, BAGE 160, 237) sowie Vertragsbestimmungen, die zugunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Bestimmungen abweichen und deshalb auch im Fall einer beiderseitigen Tarifgebundenheit nach § 4 Abs. 3 TVG zulässig wären (zu den Grundsätzen des Günstigkeitsvergleichs BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 150, 184; 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30 mwN, BAGE 163, 175) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Das ergibt die Auslegung der Betriebsvereinbarung (zu den Maßstäben vgl. BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 237) .

    Dieses Gebot gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die ein Arbeitgeber gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und den Einzelbetriebsräten abschließt (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 40, BAGE 160, 237) .

    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - aaO) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Das ergibt die Auslegung der Betriebsvereinbarung (zu den Maßstäben vgl. BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 237) .

    Dieses Gebot gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die ein Arbeitgeber gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und den Einzelbetriebsräten abschließt (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 40, BAGE 160, 237) .

    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - aaO) .

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Vielmehr sollen sie die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteile eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Betriebsänderung ausgleichen oder zumindest abmildern (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 50, BAGE 160, 237; 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 17, BAGE 153, 333) .
  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 20/17

    Berechnung einer Sozialplanabfindung - Berücksichtigung von Elternteilzeit

    Dies kann nur bei einer völligen Neuordnung der Rechtsbeziehungen durch die Arbeitsvertragsparteien angenommen werden ( BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 55 mwN, BAGE 160, 237 ) .

    Es bewirkte eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die in der beanspruchten Elternzeit beim betreffenden Arbeitgeber nicht erwerbstätig gewesen sind und deshalb das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttomonatsgrundgehalt für die Berechnung der Abfindung maßgebend ist, und solchen, die in Elternteilzeit tätig sind und bei denen das Teilzeitentgelt auf Grundlage der Vereinbarung nach § 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG maßgebend wäre (ausf. BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 56 mwN, BAGE 160, 237) .

    Sie ist für eine Bewertung von künftigen Arbeitsmarktchancen nicht tauglich (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 58 mwN, BAGE 160, 237) .

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Knüpfen die Betriebsparteien an feststehende Rechtsbegriffe an, ist davon auszugehen, dass ihnen deren Bedeutungsgehalt bekannt und von ihnen in diesem Sinn auch gewollt ist (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 54 mwN, BAGE 160, 237) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    In einem solchen Fall erweist sich die Mitunterzeichnung durch eine hierfür unzuständige Person oder Stelle als unschädlich (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 23 f. mwN, aaO; zum Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen sh. 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 39 ff. mwN, BAGE 160, 237) .

    Weiterhin muss der Senat nicht darüber befinden, ob eine etwaige mehrseitige Sozialplanvereinbarung, die eine Konzernobergesellschaft mit dem Konzernbetriebsrat trifft, beide Parteien dabei aber zugleich für einzelne benannte Konzernunternehmen bzw. für die jeweiligen Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte handeln - ggf. nach Auslegung - dem Gebot der Rechtsquellenklarheit auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene genügt (vgl. dazu nur BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 160, 237) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Das ergibt die Auslegung der Betriebsvereinbarung (zu den Maßstäben vgl. BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 237) .

    Dieses Gebot gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die ein Arbeitgeber gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und den Einzelbetriebsräten abschließt (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 40, BAGE 160, 237) .

    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - aaO) .

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Vielmehr sollen sie die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteile eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Betriebsänderung ausgleichen oder zumindest abmildern (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 50, BAGE 160, 237; 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 17, BAGE 153, 333) .
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 40/17

    Bindung eines nichtkirchlichen Betriebserwerbers an arbeitsvertragliche

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2022 - 10 Sa 954/21

    Zwingende Geltung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zur Kürzung des gesetzlichen und

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 357/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 375/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung Arbeitnehmeranteil zur

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 578/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 323/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 358/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 298/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 145/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 10.09.2020 - 7 Sa 818/18

    Betriebsstilllegung; Auslegung von Interessenausgleich und Sozialplan;

  • LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 468/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20

    Berechnung der Höhe einer Sozialplanabfindung

  • LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20

    Eigenes Recht der Gruppenvertretung Kabine bei Fragen der Umsetzung der

  • LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 111/17

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 06.10.2022 - 8 Sa 457/22

    Auslegung eines Sozialplans; Kein Anspruch auf Altersteilzeitvertrag nach

  • LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung in der

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